Oftmals haben Sie eine grobe Vorstellung, wissen aber leider nicht genau wie Sie Ihr Ziel erreichen können bzw. wissen noch nicht wie der Schein heißt den Sie benötigen.
Auf Grund der häufigen Fragen bezüglich der verschiedenen Sportbootscheine und Funkscheine, haben wir im Nachstehenden versucht diese für Sie vereinfacht und verständlich darzustellen. So beantworten sich einige Fragen bereits im Vorfeld, und Sie bekommen eine Übersicht über die, zugegeben, teils unübersichtliche Scheinvielfalt. Alle Details, Ausnahme- und Sonderfälle bzw. Einzelfallregelungen werden hierbei nicht beachtet, da eine generelle Übersicht nicht die persönliche Beratung ersetzen kann.
Die schematische Darstellung finden Sie hier.
Lassen Sie uns zunächst einige Begrifflichkeiten klären. Inwiefern unterscheidet sich ein „Sportboot“ von einem „Motorboot“? Gar nicht, denn im deutschen Sprachgebrauch sind alle Vergnügungsfahrzeuge sog. Sportboote. In diesen Oberbegriff gehören somit sämtliche Segelboote, Segelyachten, Motoboote und Motoryachten, welche zu Vergnügungs- und nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Motorleistung, Segelfläche etc. spielen hier zunächst keine Rolle. Zu welchen Konditionen ein Fahrzeug als Sportboot (Vergnügung) oder als gewerbliches Boot (kommerziell) geführt wird, wird wiederum von jedem Gewässer gesondert geregelt.
Es gibt zwei grundsätzliche Unterscheidungen zwischen den Sportbooten und den dazugehörigen Bootsführerscheinen.
Beides sind Sportboote und dem entsprechend gibt es für beide Fahrzeugarten einen unabhängigen Sportbootschein, welcher zum Führen berechtigt. Abhängig vom Gewässer, auf welchem das Boot geführt wird, ist jedoch nicht jedes Sportboot zwangsläufig führerscheinpflichtig. Daraus resultiert das nächste Unterscheidungskriterium für die Bootspatente.
Im deutschen Sportbootführerschein System wird grundlegend zwischen drei Gewässern unterschieden:
Als „Salzwasserscheine“ können pauschal alle Sportbootscheine zusammen gefasst werden, die, wie der Name schon sagt, auf Salzwasser geführt werden. Diese Scheine bekommen in der Regel den Zusatz „See“ oder „Küste“. Der Begriff „See“ sorgt hier für die häufigste Irritation, da er im Allgemeinen eher mit einem Binnengewässer in Verbindung gebracht wird, obwohl er sich auf das Meer bezieht.
Somit gelten diese Bootsführerscheine z.B. an der Ostsee, Nordsee, dem Mittelmeer... egal ob in Deutschland, Kroatien aber auch international. Die Frage „Ab wann brauche ich welchen Schein?“ kann an dieser Stelle leider immer noch nicht verbindlich beantwortet werden, da es weitere Kriterien eine Rolle spielen:
Das jeweilige Land, zu dem das Gewässer gehört, regelt nämlich unabhängig und individuell, ob und ab wann ein und welcher Sportbootschein auf seinen Gewässern gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch bei der Einforderung bzw. Kontrolle der Scheine ist hier keine international einheitliche Regelung zu erkennen. Vor Beginn einer Reise sollten also die jeweiligen Landesbestimmungen geprüft werden.
Für den Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent vorgeschrieben. Da der Bodensee ein Grenzgewässer ist, weichen hier die Bestimmungen von den anderen Binnengewässern ab. Sobald ein Boot oder Sportboot über mehr als 6 PS Leistung verfügt, ist das Bodenseepatent für Motorboote sprich, Kategorie A, vorgeschrieben. Für Segelboote/Segelyachten mit mehr als 12m2 ist das Bodenseepatent unter Segel sprich, Kategorie D, verpflichtend. Verfügt das Sportboot über mehr als 12m2 und über mehr als 6 PS Motorleistung, ist das Bodenseeschifferpatent unter Motor, sowie das Bodenseepatent unter Segel vorgeschrieben. Oftmals wird das Bodenseeschifferpatent als Bodenseepatent, Sportbootpatent, Schifferpatent oder ähnliches betitelt. Dabei handelt es sich jedoch immer um einen Sportbootführerschein für den Bodensee, welcher sich korrekt Bodenseeschifferpatent nennt.
Mit allen anderen Scheinen, darf der Bodensee nur befristet von vier Wochen pro Jahr mit einem „Ferienpatent“ in der jeweiligen Kategorie befahren werden.
Der SBF Binnen berechtigt den Inhaber dazu, auf allen Binnengewässern, wie z.B. Rhein, Comer See oder Gardasee ein Sportboot in der jeweiligen Antriebsart Segel und/oder Motor zu führen. (nicht gültig auf dem Bodensee)
Um in Ausnahmesituationen eine Not-, Dringlichkeits-, oder Sicherheitsmeldung in Küstennähe, auf hoher See oder auf Binnenschifffahrtsstraßen aufgeben oder abhören zu können ist ein Funkzeugnis erforderlich und unabhängig davon meist auch vorgeschrieben. Daher muss Funkschein bei mindestens einer Person der Crew vorliegen, sobald ein Funkgerät auf dem Sportboot eingebaut ist. Wie auch bei den Sportbootscheinen ist der korrekte Funkschein abhängig vom Gewässer. Somit werden die Funkzeugnisse in dem Binnenfunk und dem Seefunk untergliedert.
In diesem Kontext existiert im Binnenbereich folgender Funkschein:
Neben den Binnenfunkzeugnis gibt es noch die folgenden Seefunkscheine:
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Zum Führen eines Sportfahrzeugs (Motorboot) mit einer Leistung von mehr als 15 PS auf den Binnengewässern (Rhein, Donau, Gardasee, Ammersee, usw.) zu nichtgewerblichen Zwecken ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht.
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Das LRC Funkzeugnis ist vorgeschrieben, sobald eine GW/KW-Funkanlage oder eine INMARSAT Anlage an Bord ist. Das Zeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Schiffen international gültig und beinhaltet das SRC, bzw. kann auf den SRC aufgebaut werden.